Der Friedhof in der Friedhofstraße (letzte Straße links, bei Fahrt in Richtung Berg) untersteht der Ortsgemeinde Neuburg. Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 1226 oder der Verbandsgemeindeverwaltung unter Tel. 9410-0.

Die Belegung der Grabstätten ist auf 25 Jahre festgelegt. Unterschieden wird zwischen:

I. Einzelgrabstätten
1.Verstorbene unter 6 Jahre100,00 Euro
2.Verstorbene über 6 Jahre175,00 Euro
II. Familiengrabstätten
1.Einzelgrabstätte für eine Sarg- und eine Urnenbestattung300,00 Euro
2.Familiengrabstätte für 2 Sarg- oder bis zu 4 Urnenbestattungen500,00 Euro
3.Urnengrabstätte, 2 Bestattungen300,00 Euro
4.Urnengrabstätte in der Urnenmauer, 2 Bestattungen550,00 Euro
Verlängerung des Nutzungsrechtes
für 1. und 3.  12,00 Euro/ Jahr
für 2. und 4.  22,00 Euro/ Jahr
   
Zusatzkosten für die Belegung der
III. Leichenhalle 150,00 Euro
IV. Reinigung veranlasst durch Ortsgemeinde, Kosten nach Aufwand

Die Kosten für die Herstellung des Grabes (ausheben u. schließen) werden nach Aufwand berechnet, ebenso das Ausgraben und Umbetten von Leichen.

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