Neuburg wird linksrheinisch

Der Ort war bis zum 30-jährigen Krieg eine bedeutende Zollstation. Durch Veränderungen des Stromlaufs in den Jahren

1592

bis 1595 erfährt der "Flecken" eine unfreiwillige Verlagerung von der rechten auf die linke Rheinseite. Damit verbunden ist der Umzug des Ortes auf das sog. "Trockene Wörthel" (Ackergrund), dem heutigen Standort, der mit der Grundstücksaufteilung im Jahre

 1657

seinen Abschluß fand. Dies ist im ältesten, noch erhaltenen Gerichts-Protokollbuch der Gemeinde festgehalten. Noch um

1660

wohnen der Pfarrer und der Zollschreiber in der bereits verfallenen Burg. Die Dorfgemeinschaft mit Neuburgweier dauerte - obwohl es auf dem anderen Ufer verbleibt - dennoch bis

1707

(Vertrag zwischen Baden und Kurpfalz). Danach wird Neuburgweier eine eigenständige Gemeinde. Die Gemeinde Neuburg gehört zu diesem Zeitpunkt dem Unteramt Hagenbach an. Demnach ist die Zugehörigkeit zur Verbandsgemeinde aus heutiger Sicht nur eine historische Neuauflage.

 1769

kommt Neuburg mit dem Unteramt Hagenbach von der Kurpfalz zum Herzogtum Zweibrücken.

 1890

Die dem Dorf gegenüberliegenden großen Waldungen, Bellenkopf, Kastenwörth und Rappenwörth auf der badischen Seite gingen durch Verkauf teilweise in den Besitz von Karlsruhe über, das z.B. auf dem Rappenwörth sein Rheinstrandbad errichtete. Mit dem letzten Gemeindewaldverkauf, dem Bellenkopf, an das Land Baden im Jahre

1935

hatte der "Umzug" auf das linke Rheinufer seinen endgültigen Abschluß gefunden.

 

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